Gemeindekirchenrat

Die Kirchengemeinde wird durch den Gemeindekirchenrat im Zusammenwirken mit den Pfarrerinnen und Pfarrern und den anderen Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst geleitet. So ist die Aufgabe eines Gemeindekirchenrates im Artikel 24 der Kirchenverfassung der EKM beschrieben.

Dieses Leiten ist zugleich eine geistliche und eine organisatorische Aufgabe. Lehre, Leben und Ordnung der Kirche liegt in der Verantwortung der ganzen Gemeinde. Ehrenamtlich Mitarbeitende in der Gemeindeleitung erhalten durch den Kirchenkreis (siehe unten) sowie den Gemeindedienst der EKM kompetente Unterstützung.

   Unterstützung für die Arbeit im Gemeindekirchenrat